Gremien
Fakultätsrat
Die Aufgaben des Fakultätsrats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) wie folgt beschrieben:
§ 44 Fakultätsrat
(1) 1Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. 2Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. 3Ordnungen der Fakultäten bedürfen der Genehmigung des Präsidiums.
(2) 1Dem Fakultätsrat gehören nach Maßgabe der Grundordnung bis zu 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. 2Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. 3Die Dekanin oder der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz. 4Die Hochschullehrergruppe muss über eine Stimme mehr als die anderen Gruppen zusammen verfügen. 5Bei der Entscheidung in Angelegenheiten, die die Bewertung der Lehre betreffen, werden die Stimmen der Mitglieder der Studierendengruppe doppelt gezählt; in diesen Angelegenheiten haben die Mitglieder der MTV-Gruppe kein Stimmrecht.
Studentische Mitglieder des Fakultätsrats sind derzeit:
- Alexandra Gossler
- Mila Greiwe
- Sören Brandenburg (Vertreter)
- Laura Kottwitz (Vertreter)
Studienkommission
§ 45 Ständige Kommissionen für Lehre und Studium; Studiendekaninnen und Studiendekane
(1) 1Die Hochschule bildet Ständige Kommissionen für Lehre und Studium (Studienkommissionen), deren stimmberechtigte Mitglieder mindestens zur Hälfte Studierende sind. 2Das Präsidium bestimmt die Zahl und Größe der Studienkommissionen, ihre Zuständigkeit für einzelne Studiengänge und ihre Zuordnung zu einer oder mehreren Fakultäten. 3Den Vorsitz einer Studienkommission führt die Studiendekanin oder der Studiendekan ohne Stimmrecht. 4Bei fakultätsübergreifenden Studienkommissionen bestimmt das für die Lehre zuständige Präsidiumsmitglied über den Vorsitz.
(2) 1Die zuständigen Studienkommissionen sind vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. 2Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren; er kann einzelne Entscheidungen auf eine zuständige Studienkommission übertragen.
(3) 1Die Studiendekanin oder der Studiendekan ist verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots und der Studienberatung sowie für die Durchführung der Prüfungen. 2Sie oder er wirkt darauf hin, dass alle Mitglieder und Angehörigen der Fakultät die ihnen obliegenden Aufgaben in der Lehre und bei Prüfungen erfüllen. 3Zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben kann die Studiendekanin oder der Studiendekan an den Sitzungen der Dekanate von Fakultäten, denen ein Studiengang zugeordnet ist, deren Dekanat sie oder er aber nicht als Mitglied angehört, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen.
(4) 1Die Studienkommission schlägt dem Fakultätsrat ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder in Ausnahmefällen ein lehrendes Mitglied der Mitarbeitergruppe zur Wahl als Studiendekanin oder Studiendekan vor. 2Die Studienkommission kann dem Fakultätsrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer stimmberechtigten Mitglieder die Abwahl der Studiendekanin oder des Studiendekans nach § 43 Abs. 4 Satz 4 vorschlagen.
Unser Studiendekan ist zur Zeit Herr Professor Burckhardt. Zu seinem Amtsantritt haben wir ein Interview mit ihm geführt.
In der StuKo sind zehn studentische Mitglieder und maximal ebenso viele Vertreter. Der Studierendenvertreter mit den meisten Stimmen in der Fakultätsratsliste schlägt die studentische Besetzung aller Gremien vor. Diese Besetzung wird anschließend dem Fakultätsrat zur Abstimmung vorgelegt. Die Besetzung der Studienkommission sieht zur Zeit (Wintersemester 2009/10), in Anlehnung an die Stimmenverteilung für das FSP, die folgenden Studierendenvertreter als feste Mitglieder vor:
Mila Greiwe (Zahnmedizin)
Florian Böhrnsen (Zahnmedizin)
Boris Barbarics
Marlena Schnieder
Ausschuss Klinische Lehre und PJ
Ausschuss Vorklinische Lehre
Laura Geisberg
Kommission für Entwicklung und Finanzplanung (KEF)
Alexandra Gossler (Vertreter)
Laura Kottwitz (Vertreter)
Bibliothekskommission
Gremien der Universität
Studierendenparlament
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Göttingen
Akademischer Senat

